Der Pflegekoordinator – AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Gutachten/Pflege-Gegen-Gutachten

Die Rechtsbeziehung des Auftragnehmers zu seinem Auftraggeber bestimmt sich nach folgenden Vertragsbedingungen:

  • 1 Allgemeines   Mit Auftragserteilung seitens des Auftragebers werden die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Diese gelten für die gesamte Dauer der Beratung und Tätigkeit. Änderungen und Nebenabreden haben nur in schriftlicher Form Gültigkeit.

Eventuell vom Auftragnehmer verfasste Bedingungen, soweit die dort festgehaltenen Klauseln sich nicht mit den nachstehenden decken, verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen berüht die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.

  • 2 Auftrag   Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Der Auftraggeber hat vor der Beauftragung Fragen und / oder Wünsche bekannt zugeben. Diese gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in die schriftiche Beauftragung mit aufgenommen sind. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte bzw. Vertreter des Auftragnehmers getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

 

  • 3 Durchführung des Auftrages   Gegenstand des Auftrages ist jede Art von informierender/beratender/gutachterlicher Tätigkeit im Bereich der Pflegegrade, wobei sich diese allein auf Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen der beantragten oder zu beantragenden Leistungen des Auftraggebers erstreckt, wie z.B. Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, so weit möglich Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung.  Der Auftrag ist nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Der Auftragnehmer erbringt seine  Tätigkeit persönlich. Je nach Ermessen kann sich der Auftragnehmer Dritter bei der Durchführung seiner Tätigkeiten bedienen, wobei der Auftragnehmer dann nur für die gewissenhafte Auswahl haftet. Dem Auftragnehmer obliegt die Verpflichtung, dem Auftraggeber auf Verlangen hin gegebenenfalls Ansprüche gegen Dritte abzutreten. Im Übrigen ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Auftrags Zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftragebers einzuholen. Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besonder Vollmacht auszustellen. Schriftiche Ausarbeitungen werden von dem Auftragnehmer aufbewahrt. Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Auftragnehmer die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.

 

  • 4 Umfang des Auftrages  Der Auftrag umfaßt allein nur die Tätigkeiten, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Unterstützende Handlungen bei eventuell durch den Auftraggeber angestrengten rechtlichen Auseinandersetzungen umfaßt der Auftrag nicht. Der Auftraggeber wurde durch den Auftragnehmer  ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer KEINE rechtsberatende Handlungen vornimmt und nicht vornehmen kann bzw. darf und sich der Auftraggeber für eventuell angestrengte rechtliche Auseinandersetzungen und / oder Klärung von Rechtsfragen allein eines Rechtsbeistandes zu bedienen hat. Zu eventuell angestrengten rechtlichen Auseinandersetzungen zählt bereits das verwaltungsrechtliche Verfahren, mit sämtlichen dafür erforderlichen Vorarbeiten und Fragestellungen.

 

  • 5 Pflichten des Auftraggebers  Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächlichen Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen könnten. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer alle für die Ausführung des Autrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z .B. Befunde oder ärztliche Gutachten) einsehen kann. Der Auftragnehmer ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstellung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, bei Bewilligung bzw. Ablehnung eines Pflegegeldantrages den Auftragnehmer umgehend hierüber telefonisch zu informieren. Sollte der Auftraggeber mutwillig einen positiven Bewilligungs-Bescheid verschweigen, so behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte vor. Desweiteten verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer über den Ausgang etwaiger Verwaltungs- / Wiederspruchs- bzw. Sozialgerichtsverfahren zu informieren.

 

  • 6 Schweigepflicht des Auftragnehmers  Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber die im Rahmen des Auftrages angefertigten Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Auftragnehmers gestattet. Eine Veröffentlichung der Daten bedaf in jedem Fall der Einwilligung des Auftragnehmers. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks der Unterlagen gestattet.

 

  • 7 Honorar  Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung. Soweit eine Kostenpauschale vereinbart ist, ist die über die Kostenpauschale hinausgehende Vergütung im Falle eines Erstantrages bei Bewilligung eines Pflegegrades, im Falle eines Höherstufungsantrages nur bei Bewilligung einer Höherstufung des jeweiligen Pflegegrades in Form von Pflegegeldleistungen, Sachleistungen oder sonstigen Leistungen an den Auftragnehmer zu zahlen. Verstirbt die pflegebedürftige Person während des Verfahrens über die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der beantragten Leistungen oder im Falle deren Versagung während eines Rechtsbehelfsverfahrens oder sich daran anschließenden Gerichtsverfahren und wird dennoch eine Pflegegeldleistung rückwirkend bewilligt, so  hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Sollte der Auftraggeber während des Verfahrens einen Widerspruch, eine Klage, ein Rechtsmittel oder einen sonstigen Rechtsbehelf ohne schriftiche Einverständnis des Auftragnehmers zurücknehmen, wo wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig.

 

  • 8 Zahlung – Zahlungsverzug  Die Kostenpauschale ist mit Unterzeichnung des Auftrages fällig. Das im Auftrag vereinbarte Honorar ist zehn Zage nach Zugang des Bewilligungsschreibens beim Auftraggeber fällig und an den Auftragnehmer zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung beim Auftragnehmer. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Auftragnehmers zur Folge. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösen von Wechseln oder Schecks, Rückbelastung von Überweisungen oder Lastschriften, Zahlungseinstellung, Insolvenz oder Nachsuchen eines Insolvenzvergleiches des Auftraggebers. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.

 

  • 9 Störungen, höhere Gewalt  Der Auftragnehmer entzieht sich der Haftung bei Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen, die durch höhere Gewalt gestört sind (z. B. Unfall, Unwetter, Manipulation, usw.). Für Schäden, die durch Betriebsstörung, auch durch höhere Gewalt, wie Naturereignisse oder Verkehrsstau und weitere von dem Auftragnehmer nicht zu vertretene Hindernisse veranlasst sind, haftet der Auftragnehmer nicht. In diesen Fällen behält sich der Auftragnehmer vor, vom Auftrag / Anfrage / Beratung zurückzutreten.

 

  • 10 Reklamationen / Beanstandungen  Reklamationen und Beanstandungen der Tätigkeiten des Auftragnehmers haben schriftich und baldmöglichst zu erfolgen. Bei Verzug oder mangelnder Informationen durch den Auftraggeber, die den Erfolg der Tätigkeiten des Auftragnehmers beeinträchtigen oder sämtlichst verhindern können, gehen zu Lasten des Auftraggebers und nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

  • 11 Leistungsstörungen / Haftung  Im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder von dem Auftragnehmer zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, Verzug oder Unmöglichkeit beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Schadenersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Beruhen Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, so beschränkt sich ein hierauf gestützter Schadenersatzanspruch auf Ersatz des unmittelbaren Schadens, soweit er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar und in typischer Weise durch den Verzug oder die Unmöglichkeit verursacht ist. Diese Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für Fälle, in welchen der Auftragnehmer durch seine Tätigkeiten Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers zu verantworten hat. In derartigen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

  • 12 Gewährleistung  Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.

 

  • 13 Erfüllungsort und Gerichtstand   Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Auftragnehmers.